Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) für das Tischler- und Schreinerhandwerk

(Stand 01.01.2018, ergänzt und angepasst an betriebliche Gepflogenheiten der Schreinerei Design² GmbH)

1. Grundsätzliches

Es gilt deutsches Recht. Wir widersprechen ausdrücklich von unseren AGB abweichenden AGB des Kunden oder Lieferanten. Bei Vergaben gemäß VOB/A oder VOL/A gelten diese AGB nicht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftraggeber oder Auftragnehmer Vertragspartei werden.

2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen

2.1. Auftragsannahme

Bis zur schriftlichen Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag erst mit unserer Bestätigung zustande.

2.2. Lieferverzögerung

Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder unserer Lieferanten sowie durch ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, kann jede Vertragspartei ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

Können wir aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin liefern, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige über unsere Lieferbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten sowie weitere Verzögerungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.3. Anlieferung und Montage

Die Lieferung und Montage erfolgt grundsätzlich durch uns selbst. Das Transportrisiko liegt bis zur Übergabe beim Auftragnehmer. Lieferort ist stets die im Angebot genannte Adresse, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Wir setzen voraus, dass unser Fahrzeug unmittelbar am Gebäude entladen werden kann. Mehrkosten durch erschwerte Anfahrt oder weitere Transportwege werden separat berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Hilfsmittel durch den Auftraggeber bereitzustellen. Laufwege sind frei und geschützt zu halten. Verzögerungen durch nicht durch uns zu vertretende Umstände werden gesondert berechnet.

2.4. Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen

Sofern kein abweichender Zahlungsplan vereinbart wurde, gilt:

30 % der Bruttosumme sind als Abschlagszahlung direkt nach Auftragsvergabe fällig.

Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

Bei ausgewiesenen Handwerkerrechnungen gilt ggf. ein Zahlungsziel von 8 Tagen.

Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt und nach geleisteter Abschlagszahlung gewähren wir 3 % Skonto auf den Bruttoendbetrag – sofern dies

ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist.

2.5. Mangelrüge

Offensichtliche Mängel sind uns durch Unternehmerkunden innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung oder Abnahme in Textform mitzuteilen. Nach Fristablauf können Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die handelsrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

2.6. Mangelverjährung

Bei Leistungen an Unternehmer, die keine Bauleistung darstellen, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr. Dies gilt auch für Reparaturarbeiten ohne Bauleistungscharakter. Diese Regelung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei arglistiger Täuschung bzw. Garantieübernahme.

2.7. Umsetzung der Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelrügen wählen wir zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung besteht kein Rücktrittsrecht, es sei denn, die Nacherfüllung schlägt fehl oder wird verweigert. Ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten. Bei Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

2.8. Aus- und Einbaukosten

Für Aus- und Einbaukosten gelten die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts uneingeschränkt.

3. Förmliche Abnahme

Ist eine förmliche Abnahme vorgesehen, tritt die Abnahmewirkung zwölf Werktage nach Zugang einer zumutbaren, einmaligen Aufforderung zur Abnahme ein, sofern der Auftraggeber nicht reagiert.

4. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Auftraggeber nach § 649 BGB den Vertrag, können wir 10 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil als Schadensersatz verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

5.1. Für den dauerhaften Werterhalt sind u.a. regelmäßig vom Auftraggeber :

- Beschläge und bewegliche Teile zu kontrollieren und ggf. zu fetten,

- Abdichtungen und Fugen zu prüfen.

5.2. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maß bei natürlichen Materialien sind materialbedingt und gelten nicht als Mangel.

5.3. Bei Einbau von Bauelementen gemäß EnEV ist ein Lüftungskonzept durch den Auftraggeber/Bauherrn zu erstellen. Dies ist nicht Teil unseres Auftrags.

5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) sicherzustellen, um Schäden an gelieferten Bauteilen

zu vermeiden.

6. Aufrechnung

Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

7.2. Pfändungen sind uns sofort in Textform anzuzeigen. Die Ware darf nicht veräußert, verschenkt, verpfändet oder sicherungsübereignet werden.

7.3. Erfolgt eine Weiterveräußerung im Rahmen des Geschäftsbetriebs, tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen Dritte bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an uns ab.

7.4. Wird unsere Ware fest mit einem Grundstück verbunden, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus Veräußerung des Grundstücks anteilig an uns ab.

7.5. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen Materialien steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert zu.

8. Eigentums– und Urheberrechte

Kalkulationen, Zeichnungen und Entwürfe bleiben unser Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen sie nicht verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

9. Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz.